Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 Non-finito

Tattoo & Akupunktur Piercing in Schwerin

 

1. Vor dem Tattoo-Termin 

1.1 Terminsicherung und Anzahlung

1.1.1 Nachdem mit dem Kunden* ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird beim Tattoo-Termin mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Anzahlung deckt die Kosten für vor dem Termin geleistete Arbeit, beispielsweise für das Entwerfen des Wunschmotives des Kunden, sowie dessen Beratung und Terminierung. Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens nach 5 Werktagen auf dem Konto eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin. Eine Anzahlung muss sowohl für ein kunden Design als auch für ein Wanna Do geleistet werden.
 
 1.1.2 Es entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald ein Wanna Do reserviert wird bzw. der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.

1.1.3 Die Anzahlungshöhe ergibt sich der Höhe des Gesamtpreises des Tattoos wie folgt:

Gesamtpreis des Tattoos ab 300 Euro

Anzahlung von 50 Euro

 

1.1.4 Zahlungsmöglichkeiten für den Tattoo-Termin

Möglichkeit : 

Der Kunde überweist die Anzahlung auf das ihm genannte Bankkonto und zahlt den Restbetrag beim Tattoo-Termin in bar oder per Überweisung

 

 

1.1.5 Absage des Termins

Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer drei Werktage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden. Andernfalls verfällt die Anzahlung. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.
Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlegen eines ärztlichen Attests der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Attests, wie zum Beispiel nach einem Burn Out, einer OP und ähnliches. Das Attest muss ohne Aufforderung spätestens am Tag des Tattoo-Termins dem jeweiligen Künstler vorgelegt werden. Eine Möglichkeit zur nachträglichen Einreichung eines Attests besteht nicht.

Bei der Einnahme eines Antibiotikums ist eine Tätowierung erst möglich nach Ablauf von mindestens 14 Tagen nach der letzten Tabletten-Einnahme. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dies in Eigenverantwortung einzuhalten.

 

1.1.6 Rückzahlung, Verfall, Übertragung der Anzahlung

Anzahlungen werden nicht zurückgezahlt, sondern für einen neuen Termin gutgeschrieben und sind nicht an Dritte Personen oder nicht auf andere Tattoo Motive als das besprochene Motiv übertragbar. Die Anzahlungen verfallen innerhalb eines Jahres ab deren Eingang, Ausnahme hierbei ist das Eintreten einer  Schwangerschaft.

 

1.1.7 Zu spät kommen zum Termin

Sollte der Kunde seinen Termin nicht pünktlich wahrnehmen, kann nach einer Verspätung, die über 15 Minuten hinausgeht, nicht mehr garantiert werden, dass der Tattoo-Termin stattfindet. Muss der Termin wegen der Verspätung verschoben werden, verfällt die Anzahlung, da sie als Terminausfallgebühr dient und eine neue Anzahlung muss geleistet werden. 

 

1.2 Der Entwurf

1.2.1 Generell sieht der Kunde den Entwurf 2 Tage vor dem Termin.

1.2.2 Sollten nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt. 

1.2.3 Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwands wird dies dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt. 

1.2.4 Möchte der Kunde ein Wanna Do reservieren, ist diese Reservierung maximal drei Monate möglich, in dem auch der Tattoo-Termin stattfindet. Wenn der Tätowierer* in diesem Zeitraum keinen Termin anbieten kann, vier Monate.

 

1.3 Terminvorbereitung/Termin

1.3.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattoo-Termin zu erscheinen. Außerdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt. 

1.3.3 Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussenden Medikamente wie z.B. Aspirin konsumieren. Das Solarium  sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Eine Selbstbräunungscreme sollte sechs Wochen vor dem Tattoo-Termin nicht benutzt werden. Außerdem darf kein Cortison oder Antibiotika eingenommen werden.

1.3.4 Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/Schuhe/ Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmitteln, Blut o.ä.. Dem Kunden wird empfohlen, bei dem Tattoo-Termin alte und/oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.

1.3.5 In den Arbeitsbereichen sind weder Essen noch Trinken gestattet. Der Kunde kann dies in einem ihm zugewiesenen Bereich tun. 

1.3.6 Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen (z.B. krank) /physischen (z.B. alkoholisiert oder unter Drogen stehend)  oder hygienischen (starker, für andere nicht zumutbarer Körpergeruch) Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Tattoo-Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises  des Tattoos (abzüglich der Materialkosten) als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.

1.3.7 Der Kunde muss seinen gültigen Personalausweis zum Tattoo-Termin mitbringen und dem Tattoo-Studio vorzeigen.

 

2. Während des Tattoo-Termins

2.1 Einverständniserklärungen

Der Kunde hat vor dem Tätowieren eine Tattoo-Einverständniserklärung, sowie die Datenschutzbestimmungen auszufüllen und zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben. 

2.2 Der Kunde wird dazu aufgefordert, seinen Tattoo-Termin ohne Begleitperson wahrzunehmen. Hierbei kann das Tattoo-Studio mit vorheriger Absprache Ausnahmen machen.

2.3 Das Tattoo-Studio übernimmt keine Haftung für die Garderobe.

2.4 Handelt es sich bei der Tätowierung um ein sog. Cover-Up, kann der Tätowierer nicht dafür garantieren, dass das alte Tattoo sowie direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Abheilung zu 100% nicht mehr zu sehen ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für die Folgen für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu  tätowierten  Tattoofarbe als auch für nicht vorhersehbare Reaktionen der Haut.

3. Nach dem Tattoo-Termin

3.1 Pflegeempfehlung

Damit das Tattoo gut abheilt, ist der Kunde dazu aufgerufen, sich an die Pflegeempfehlung des Tätowierers zu halten. Diese Pflegempfehlung erhält jeder Kunde am Ende des Tattoo in schriftlicherem oder digitalem QR Code.

3.2 Nachstechen

3.2.1 Bei einem Termin für das Nachstechen durch eigenverschulden oder so geringen/ nicht Motivrelevanten Arealen wird eine Materialgebühr in Höhe von mindestens 30 Euro erhoben, hierbei muss der Termin zum Nachstechen spätestens nach 4 Monaten stattfinden.

 

3.2.2 Dem Kunden wird nach Absprache ein Nachstechtermin in diesem Zeitraum angeboten. Es besteht keine Möglichkeit, diesen zu verschieben. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, verfällt sein Anspruch auf einen Nachstechtermin.

 

4. Termine bei Gast-Tätowierern, Piercerin sowie Residents

Gasttätowierer, unsere Piercerin sowie alle Residents stehen nicht im Angestelltenverhältnis der Einrichtungen Tattoo & Akupunktur Piercing, sowie Medical S - thetic. Daher wird für ihre Arbeit keine Haftung unserer seitens übernommen. 

 

5. Urheberrecht

Das Urheberrecht liegt sowohl bei jedem Wanna Do als auch bei jedem Entwurf eines Custom Designs bei dem jeweiligen Tätowierer, der dieses/diesen angefertigt hat. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich diese bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Anzahlung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design. 

 

*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, Kundin/Kunde bzw. Tätowierer/Tätowiererin verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.